Anmeldung für Mitgliedschaft beim DPV (respektive beim zuständigen Landesverband)


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    gemeinnützigkommerziell




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    Mit unserer Anmeldung bestätigen wir die Richtigkeit der Angaben und willigen ein, dass der DPV bzw. der zuständige Padel-Landesverband sie zur Mitgliederverwaltung bzw. zur Organisation des Spielbetriebs speichert und sie ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet. Mit der Antragstellung erkennen wir die Satzung und die Ordnungen des DPV bzw. des zuständigen Padel-Landesverbandes, die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes, das Regelwerk des Weltverbandes FIP bzww. seines Regionalverbandes Padel Europe und die Ausschreibungen, Weisungen und Beschlüsse des DPV bzw. seines zuständigen Padel-Landesverbandes in ihrer jewewils gültigen Fassung an. Der Austritt aus dem DPV bzw. dem zuständigen Padel-Landesverband regelt sich nach dessen Bestimmungen und ist in der Regel nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss bis zum 30. September eines Jahres schriftlich beim DPV bzw. dem zuständigen Padel-Landesverband erfolgen.

    Diese Einwilligungen können jederzeit in Teilen oder im Ganzen schriftlich oder in Textform widerrufen werden.